BMV-Förderprogramm 2026
Förderchancen für eTruck-Ladeinfrastruktur: Jetzt bis zu 500 €/kW prüfen
Das BMV (Bundesministerium für Verkehr) fördert den Aufbau von Ladeinfrastruktur für schwere batterieelektrische Nutzfahrzeuge. Mercedes‑Benz Trucks bietet einen kompakten Überblick über die aktuellen Förderaufrufe und zeigt, wie die nächsten Schritte mit deinem Händler geklärt werden können.
Anträge für die Aufrufe B und C können vom 26. Mai bis 7. Juli 2026 eingereicht werden; Aufruf A läuft vom 5. Juni bis 30. September 2026.
Warum Unternehmen jetzt handeln sollten
Die aktuellen Förderaufrufe sind zeitlich begrenzt und können zentrale Investitionen in eTruck-Ladeinfrastruktur unterstützen.
Fakten
- 1 Mrd. € Fördervolumen
Über vier Jahre stehen Mittel für den Aufbau von Ladeinfrastruktur für schwere Nutzfahrzeuge bereit. Zum Start sind 200 Mio. € für die ersten drei Förderaufrufe vorgesehen. - Antragsfenster für Aufruf B und C
Für zwei zentrale Aufrufe können Anträge vom 26.05. bis 07.07.2026 eingereicht werden. - Bis zu 500 €/kW Förderung
Je nach Aufruf sind bis zu 500 €/kW möglich. Förderfähig sind u. a. Ladeinfrastruktur, Netzanschluss, Tiefbauarbeiten, Batteriespeicher sowie Lade-, Last- und Energiemanagementsysteme.
Welche Förderung passt zu deinem Vorhaben?
Je nach Nutzungsmodell kommen unterschiedliche Förderaufrufe infrage. Entscheidend ist vor allem, ob die Ladeinfrastruktur nur für den eigenen Betrieb bzw. einen eingeschränkten Nutzerkreis oder öffentlich zugänglich geplant ist.
Hinweis:
Die Übersicht dient der ersten Orientierung. Die konkrete Förderfähigkeit hängt vom jeweiligen Vorhaben und den offiziellen Förderbedingungen ab.
Kriterium | Aufruf A: Nicht-öffentliche Ladeinfrastruktur für KMU | Aufruf B: Nicht-öffentliche Ladeinfrastruktur für Unternehmen | Aufruf C: Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur |
|---|---|---|---|
Für wen? | Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen nach EU-Definition | Juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts sowie wirtschaftlich tätige natürliche Personen | Juristische Personen des Privatrechts sowie wirtschaftlich tätige natürliche Personen |
Nutzung | Nicht öffentlich, z. B. Betriebshof, Depot, eigene Nutzfahrzeuge oder eingeschränkter Nutzerkreis | Nicht öffentlich, z. B. Betriebshof, Depot, eigene Nutzfahrzeuge oder eingeschränkter Nutzerkreis | Öffentlich zugänglich, z. B. Rastanlagen, Lade-Hubs oder Logistikstandorte |
Mindestladeleistung | mind. 50 kW DC pro Ladepunkt | mind. 50 kW DC pro Ladepunkt | mind. 100 kW DC pro Ladepunkt; mind. 1.500 kW Nennladeleistung je Standort; mind. ein Ladepunkt mit 350 kW oder mehr |
Förderintensität | 500 €/kW fest | bis zu 500 €/kW | bis zu 500 €/kW |
Max. Fördersumme | bis zu 300.000 € bei | 5 Mio. € pro Antrag; verbundene Unternehmen max. 30 Mio. € | 5 Mio. € pro Antrag; verbundene Unternehmen max. 30 Mio. € |
Antragsfenster | 05.06.–30.09.2026 | 26.05.–07.07.2026 | 26.05.–07.07.2026 |
Auswahlverfahren | First Come. First Serve. | Wettbewerb nach Förderintensität | Wettbewerb nach Förderintensität, AFIR-Standorten und Durchleitungsmodell |
Vor Antragstellung prüfen
Für alle Förderaufrufe gelten zentrale Voraussetzungen, die frühzeitig geklärt werden sollten:
- Erneuerbarer Strom: Der für den Ladevorgang erforderliche Strom muss durchgehend aus erneuerbaren Energien stammen.
- Netzanschluss: Vor Antragstellung muss ein Netzanschlussbegehren gestellt oder bestätigt sein, dass der vorhandene Netzanschluss ausreichend dimensioniert ist.
- Vorhabenbeginn: Mit der Umsetzung bzw. verbindlichen Beauftragung darf grundsätzlich erst nach Bewilligung begonnen werden.
Was kann gefördert werden?
Die Förderung kann mehr umfassen als die Ladepunkte selbst. Je nach Vorhaben können zentrale Bausteine für den Aufbau und Betrieb der Ladeinfrastruktur förderfähig sein.
- Ladeinfrastruktur
Fabrikneue Ladeinfrastruktur mit CCS- oder MCS-Stecker - Netzanschluss & Tiefbau
Erforderliche Netzanschluss- und Tiefbauarbeiten - Lade-, Last- & Energiemanagement
Systeme zur Steuerung und Optimierung des Ladebetriebs - Batteriespeicher
Speicherlösungen als Bestandteil der Ladeinfrastruktur
Hinweis:
Nicht förderfähig sind u. a. AC-Lader, Planungskosten, Kosten für Grund und Boden oder Pacht sowie eigenes Personal.
In vier Schritten zur passenden Förderung
Nach der ersten Orientierung geht es um die nächsten Schritte: Beratung einholen, Antrag über Projektträger einreichen und das Ladevorhaben erst nach Bewilligung umsetzen.
Vier Schritte
- Prüfen
Welcher Förderaufruf passt zu deinem Vorhaben?
Die Förderübersicht dient als erste Orientierung. - Beraten
Kontaktiere deinen Autohaus Berater, um gemeinsam die nächsten Schritte für dein Ladevorhaben zu besprechen. - Beantragen
Reiche den Antrag eigenständig über den Projektträger Jülich (PtJ) ein. Wir unterstützen dich dabei. - Umsetzen
Nach Bewilligung kann das Vorhaben umgesetzt werden. Die Auszahlung erfolgt nachträglich nach Vorlage der erforderlichen Nachweise.
Offizielle Informationen
- Bundesamt für Verkehr: Förderprogramm Ladeinfrastruktur für schwere Nutzfahrzeuge
Allgemeine Informationen zum Förderprogramm "Ladeinfrastruktur für e-Lkw" - Aufruf A:
Nicht-öffentliche Ladeinfrastruktur – nur für KMU - Aufruf B:
Nicht-öffentliche Ladeinfrastruktur für Unternehmen - Aufruf C:
Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur
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Wir unterstützen dich dabei, dein Ladevorhaben einzuordnen und die nächsten Schritte zu klären.